Solaranlagen NEWS - Alles rund um das Thema Photovoltaik
Vorgaben, Gesetze und Förderungsmöglichkeiten - RK Elektrotechnik klärt Sie auf
Lokale „Faktor 10“-Förderung, Smart Meters und Sektorenkopplung
Die dezentrale Energiewende schreitet voran, und Eigentümer im Raum Neumarkt i.d.OPf. profitieren von exzellenten Rahmenbedingungen. Wer jetzt auf Solarstrom setzt, kann nicht nur auf modernste Technik vertrauen, sondern auch von regionalen Förderstrukturen profitieren. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Entwicklungen für Ihr Photovoltaik-Projekt.
Klimaschutz vor Ort: Das Förderprogramm „Faktor 10“ in Neumarkt
Wer in der Stadt Neumarkt baut oder eine umfassende energetische Sanierung plant, sollte das städtische Förderprogramm „Faktor 10“ (Fachstelle nachhaltiges Bauen) auf dem Schirm haben. Die Stadt unterstützt ambitionierte Energieeffizienz-Projekte aktiv. Werden im Zuge dieser Maßnahmen Photovoltaikanlagen errichtet – etwa beim Erreichen des KfW-Effizienzhaus-Standards 40 oder bei Plus-Energie-Gebäuden –, winken attraktive Zusatzförderungen von 150 Euro pro kWp (bis maximal 1.500 Euro pro Gebäude). Ab 11 kWp greift eine weitere Staffelung von 50 Euro pro kWp.
Zusätzlich bietet das offizielle Solardachkataster des Landkreises Neumarkt eine hervorragende erste Orientierung zur Eignung Ihrer Dachflächen. Bei der technischen Umsetzung und der darauffolgenden Anmeldung Ihrer Anlage stehen wir Ihnen zur Seite: Wir wickeln den gesamten Anmeldeprozess direkt über das digitale Marktpartner-Portal der Stadtwerke Neumarkt für Sie ab, sodass Ihr System schnell und rechtssicher ans Netz geht.
Digitale Zählerwelt: Was intelligente Messsysteme verändern
Der gesetzliche Rollout von intelligenten Messsystemen – bekannt als Smart Meter – betrifft sukzessive alle Haushalte. Diese Technologie kombiniert einen modernen Digitalzähler mit einer sicheren Kommunikationseinheit, dem Smart-Meter-Gateway.
Für Ihr Solarsystem bringt das enorme Vorteile, da Sie Ihre Verbrauchs- und Einspeisedaten präzise in Echtzeit auswerten können. Auf dieser Datenbasis lässt sich der Solar-Eigenverbrauch perfekt steuern. Zudem ermöglichen Smart Meter den Zugang zu dynamischen Stromtarifen. Das bedeutet für Sie: Wenn der Strompreis an der Börse – etwa in windstarken Nachtstunden – extrem niedrig ist, steuert das System Ihren Heimspeicher so an, dass er günstigen Netzstrom einkauft. Wir konfigurieren Ihre PV-Anlage von Beginn an so, dass sie für diese digitale Netzwelt optimal vorbereitet ist.
Autarkie bei Netzausfall: Der Unterschied zwischen Not- und Ersatzstrom
Ein eigener Batteriespeicher vermittelt das gute Gefühl von Unabhängigkeit. Dennoch gilt: Bei einem Stromausfall im öffentlichen Netz schalten sich Standard-PV-Anlagen automatisch ab. Um Ihr Gebäude in Neumarkt bei Netzausfällen abzusichern, planen wir Ihr Speichersystem auf Wunsch mit einer dedizierten Notstrom- oder Ersatzstromfunktion:
- Notstrom (Teilversorgung): Dieses Setup versorgt bei einem Netzausfall gezielt eine einzelne, direkt am Speicher installierte Steckdose. So bleiben wichtige Kleingeräte wie Smartphones oder Basis-Leuchten betriebsbereit. Das restliche Hausnetz bleibt ohne Strom.
- Ersatzstrom (Vollversorgung): Diese erweiterte Lösung trennt das Hausnetz im Ernstfall vollautomatisch vom öffentlichen Stromnetz. Die Solaranlage und der Speicher bauen ein eigenständiges Inselnetz auf, wodurch Licht, Steckdosen und wichtige Haustechnik wie die Heizung wie gewohnt weiterlaufen.
Intelligente Sektorenkopplung: Solarstrom für Wärme und E-Mobilität nutzen
Die wirtschaftlichste PV-Anlage zeichnet sich durch einen hohen Eigenverbrauch aus. Besonders effizient gelingt dies durch die Kombination aus Photovoltaik, einer modernen Wärmepumpe und einer Ladestation für Ihr Elektroauto.
Damit dieses Trio Hand in Hand arbeitet, installieren wir ein smartes Energiemanagementsystem (EMS). Als zentrale Steuereinheit lenkt das EMS die Energie dorthin, wo sie gebraucht wird: Nach der Versorgung der Haushaltsgeräte und dem Laden des Batteriespeichers leitet das System den überschüssigen Solarstrom an die Wärmepumpe weiter, um das Gebäude thermisch zu heizen. Parallel dazu wird die Wallbox so angesteuert, dass das E-Auto ausschließlich mit dem verbleibenden Solar-Überschuss geladen wird. Dieses sogenannte Überschussladen garantiert, dass Sie echten Solarstrom tanken und fossile Brennstoffe konsequent einsparen.
Wir konzipieren Ihr Energiesystem in Neumarkt maßgeschneidert und zukunftssicher. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!
Ausbildungsplatz
Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik/ Elektriker (m/w/d)
EnWG-Novelle 2025
Am 31.01.2025 beschloss der Bundestag eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit dem sperrigen Namen „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“. Es beinhaltet u.a. weitreichende Änderungen für die EEG-Einspeisevergütung, die Direktvermarktung und die Netzsteuerung.
Welches Ziel hat die EnWG-Novelle 2025?
Die Reform des EnWG hat 3 Ziele: Das Gesetz soll PV-Überschüsse im Stromnetz reduzieren, Betreiber*innen von Solaranlagen mehr Flexibilität geben und Anreize schaffen, PV-Strom stärker selbst zu nutzen – etwa durch die teilweise Abschaffung der Einspeisevergütung für Neuanlagen. Das betrifft sowohl private als auch kommerzielle Photovoltaik. Das Gesetzespaket wird darum auch „Solarspitzen-Gesetz“ genannt.
Hintergrund ist der starke Zubau an erneuerbaren Energien, der in Zeiten geringen Verbrauchs zu negativen Strompreisen fĂĽhren und das Netz destabilisieren kann.
Ab wann gilt die EnWG-Novelle 2025?
Die Neufassung des EnWG kann noch im Februar 2025 im Bundesrat zur Abstimmung kommen. Die nächste Bundesrats-Sitzung findet am 14.02.2025 statt. Das bedeutet, dass das Solarspitzen-Paket bereits im März 2025 gelten kann.
Was bedeutet das fĂĽr die EinspeisevergĂĽtung nach EEG ab 2025?
Die wichtigste Änderung der EnWG-Novelle ist der Wegfall der Einspeisevergütung ab 2025 für Neuanlagen – derzeit 7,95 ct/kWh bei negativen Strompreisen. Das bedeutet, dass Anlagen, die du ab dem 01.03.2025 installierst, keine Vergütung erwirtschaften, wenn der Börsenstrompreis in Deutschland <0,00 € liegt. 2023 traf das auf etwa 300 Stunden zu, 2024 waren es durch den starken Solar-Ausbau schon über 450 Stunden. Das entspricht gut 5 % der gesamten Jahresbetriebszeit. Für alle anderen Stunden im Jahr gilt die bisherige Regelung zur Einspeisevergütung.
Trotzdem werden die Anlagenbetreiber*innen weiterhin von der Solarförderung in Deutschland profitieren: Sie erhalten während des 20-jährigen Förderzeitraums für PV-Anlagen für alle Stunden mit positivem Strompreis regulär weiter die Einspeisevergütung. Außerdem werden die „verlorenen“ Stunden gezählt und am Ende des Förderungszeitraums an diese 20 Jahre angehängt.
Es gilt Bestandsschutz, d.h. bereits installierte und angeschlossene Anlagen sind nicht betroffen.
Was bedeutet die EnWG-Novelle fĂĽr die Direktvermarktung ab 2025?
Grundsätzlich macht die Neuregelung des EnWG 2025 die Direktvermarktung von Solarstrom für kleinere Anlagen einfacher, ohne dazu zu verpflichten: Die Obergrenze von 100 kWp Anlagenleistung bleibt bestehen und wird nicht – wie befürchtet – auf 25 kWp gesenkt. Erst ab dieser Schwelle sind Betreiber*innen zur Direktvermarktung an der Strombörse verpflichtet. Die übrigen Regelungen aus dem Solarpaket 1 von 2024 bleiben bestehen.
Anlagensicherheit, §14a EnWG & Steuerbarkeit
Die EnWG-Novelle schafft auch Anreize, PV-Anlagen flächendeckend steuerbar zu machen. Das soll die Erneuerbaren dauerhaft in den Strommarkt integrieren, indem Netzbetreiber die PV-Leistung zum Schutze des Stromnetzes regulieren können. Wenn du dabei an §14a EnWG denkst, liegst du richtig – die Regelungen der Gesetzesnovelle haben dasselbe Ziel und funktionieren ähnlich.
Diese Steuerung erfordert ein Smart Meter, also ein intelligentes Messsystem. Smart Meter sind seit dem 01.01.2025 für Neuanlagen ab 7 kWp Leistung sowieso Pflicht – alles dazu kannst du in unserem Ratgeber zum Smart-Meter-Rollout nachlesen. Solange eine PV-Anlage – ausgenommen Balkonkraftwerke – nicht mit einem Smart Meter ausgestattet ist, darf sie nur 60 % der installierten Peak-Leistung ins Netz einspeisen. Das soll verhindern, dass Solarspitzen ungesteuert ins Netz gelangen und das Stromnetz in Deutschland beschädigen.
Die Drosselung auf 60 % der Maximalleistung ist aber kein Beinbruch: Der Bundesverband Solarwirtschaft hat in einer Studie festgestellt, dass selbst Volleinspeise-Anlagen in Süd-Ausrichtung hiermit nur 8–9 % weniger Energie einspeisen. In Ost-West-Ausrichtung ist es nur etwa 1 % Verlust – und für Residential-Anlagen gilt schließlich: Ost-West is best.
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Verringern Sie Ihre Stromrechung
Mit der Installation einer Photovoltaikanlage und einem Speichersystem der Firma RK Elektrotechnik können Sie Ihren eigenen kostenlosen Strom aus einer erneuerbaren Energiequelle erzeugen, Speichern – was Ihrem Zuhause und Ihrem Geldbeutel zugute kommt.
EEG 2023 und Jahressteuergesetz 2022: Weitreichende Änderungen bei PV Anlagen
Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist seit dem 30. Juli 2022 in Kraft – die Änderungen haben unter anderem gestiegene Einspeisevergütungen zur Folge und sollen den Ausbau der Sonnenenergie weiter fördern. Nominell sind die geänderten Einspeisevergütungen schon in Kraft, werden aber erst nach der Freigabe der EU-Kommission wirksam – und werden dann ggf. nachgezahlt. Die meisten anderen Regelungen im neuen EEG treten ohnehin erst zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Außerdem bringt das Jahressteuergesetz 2022 weitere Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen. Im folgenden Beitrag haben wir für Sie die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst. [EEG 2023 Vergütung]
Balkonkraftwerk
Mit einem Balkonkraftwerk kann jeder, der über einen Balkon oder eine Terrasse verfügt, seinen ganz persönlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Ein Balkonkraftwerk ist eine Mini-Solaranlage, die mit einem Stecker an das Stromnetz von Haus oder Wohnung angeschlossen wird.
Der produzierte Strom kann unmittelbar für den eigenen Bedarf genutzt werden. Als Fachbetrieb für Erneuerbare Energien können wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Wünsche anbieten. Mit einem Balkonkraftwerk haben Sie die Möglichkeit, aktiv und verantwortungsvoll am Prozess einer nachhaltigen Stromerzeugung teilzunehmen.
Um eine eigene Photovoltaikanlage betreiben zu können, ist es nicht länger notwendig, ein eigenes Dach oder eine entsprechend groĂźe Freifläche sein eigen zu nennen – ein Balkon reicht bereits aus um ein Balkonkraftwerk zu betreiben.


